Hier möchten wir Sie über die Implementierung von Import Control System 2 - ICS2 Release 3 informieren. Das Einführungsfenster für die Verkehrsträger in der See- und Binnenschifffahrt begann am 3. Juni 24. Die neuen Vorschriften der Europäischen Union treten dann am 4. Dezember 24 in Kraft und gelten für alle Fracht, die aus Ländern außerhalb der EU stammt und auf dem Seeweg in die Europäische Zollunion importiert wird. ICS1 bleibt bis zum Ende des Einführungsfensters funktionsfähig.
Als Nirint möchten wir Ihnen noch weitere Informationen zum ICS2 Release 3 bereitstellen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Sie als unser geschätzter Kunde ausreichend Zeit haben, Ihre Organisation und Lieferkette entsprechend vorzubereiten. Klicken Sie hier, um die neuesten Updates zu ICS2 Release 3 zu finden.
Die Einreichung der summarischen Eingangsmeldung (ENS) erfolgt direkt an das europäische Zollsystem (ECS). Die geplante Implementierung von ICS2 Release 3 umfasst die erweiterte Sicherheitsmeldung für alle 27 Mitgliedstaaten der EU sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die summarischen Eingangsmeldungen werden direkt an die gemeinsame Teilnehmerschnittstelle (Shared Trader Interface, STI), also das zentrale europäische System des ECS, übermittelt. Während in der aktuellen Situation die ENS an den Zoll im ersten Einfuhr-Mitgliedstaat übermittelt wird, zielt das ECS darauf ab, die allgemeine Datenqualität zu verbessern und den Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern, Risikobewertungen durchzuführen und die Sicherheit der Außengrenzen insgesamt zu erhöhen.
Die Übermittlung der ENS an die STI erfordert zusätzliche Informationen. Derzeit werden die obligatorischen Informationen auf der Master-Ebene übermittelt, während ICS2 Release 3 die Haus-Meldung erfordert. Kurz gesagt, erstreckt sich dies auf einen umfassenderen Datenaustausch, bei dem die Kunden neue Datenelemente als Teil ihrer Versandanweisungen bereitstellen müssen:
ICS2 Release 3 erlaubt die „Mehrfachanmeldung“. Das bedeutet, dass mehrere Parteien die obligatorischen Daten an die STI übermitteln können, auch wenn die Einzelanmeldung weiterhin eine Option bleibt.
Fracht wird nur dann als ladebereit angesehen, wenn die neu eingeführten ICS2-Vorschriften eingehalten werden. Dies umfasst die erfolgreiche Einreichung der summarischen Eingangsmeldung (ENS), die durch den Erhalt einer gültigen MRN-Nummer (Movement Reference Number) bestätigt wird. Für uns als Nirint gilt streng: „Keine MRN, keine Ladung“, um so den neuen EU-Vorschriften zu entsprechen.
Darüber hinaus gilt eine Frist von 24 Stunden für sowohl Einzel- als auch Mehrfachanmeldungen. Die STI des europäischen Zollsystems führt dann eine Risikobewertung basierend auf den bereitgestellten Daten durch, die letztendlich zu einem Lade- oder Nichtlade-Status führen. Um sicherzustellen, dass alle Daten zeitnah kommuniziert und verarbeitet werden, wird Nirint eine Regel von 48 Stunden ab dem voraussichtlichen Ankunftszeitpunkt (ETA) des Schiffs implementieren. Daher verlangen wir von unseren Kunden, die vollständigen Versandanweisungen vor Ablauf der Frist bereitzustellen, um Verzögerungen und mögliche Umbuchungen von Frachten auf spätere Schiffe zu vermeiden.